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AutorenbildKarin Berger-Sturm

Unigesetz - Anstellungen

Mit meinem Votum für bessere Anstellungsbedingungen für Assitenzproffessor:innen und Dozent:nnen wurde Artikel 25 an die BIK zurück gewiesen zur erneuten Beratung. Die Befristung dieser Anstellungen soll auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft werden.


16 2019.ERZ.71745 Gesetz Gesetz über die Universität (UniG) (Änderung) GR-Wortlautdokument (Seite 20)


Bild unsplash

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