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Motion - Junge Talente Musik Bundesverfassung Artikel 67a


Die anerkannten musischen Talente im Kanton Bern sollen auf allen Stufen mit den im Programm «Junge Talente Musik» vorgesehenen Beträgen unterstützt werden. Der Grosse Rat überweist unsere Forderung mit grossem Mehr als Postulat.


Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, ihren Begabungen entsprechend gefördert zu werden - im ganzen Kanton, unabhängig vom Wohnort oder von den finanziellen Mitteln einer Familie. So steht es seit 10 Jahren in der Bundesverfassung – es ist Zeit, Art 67a umzusetzen!

Der Kanton wird mit Annahme weiterer Punkte der Motion verpflichtet, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu erstellen und die finanzielle Unterstützung der Talente administrativ umzusetzen. Er soll sich zudem beim Bund dafür einsetzen, dass in Zukunft ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um alle anerkannten Talente gemäss den Vorgaben im Förderprogramm zu unterstützen.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Kantons haben die Motionärinnen Punkt 4, zusätzliche finanzielle Beiträge des Kantons, zurückgezogen.







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